Bauförderung
Die Bauförderung in Deutschland erfolgt hauptsächlich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Von den 7 bundesweit verfügbaren Förderprogrammen zur Bauförderung werden 6 von der KfW koordiniert und eines vom BAFA.
Bundesprogramme zur Bauförderung
1.1 Baukindergeld
1.2 Energieeffizient Bauen und Sanieren
Darüber hinaus legen die einzelnen Bundesländer eigene Programme zur Bauförderung auf. Diese Programme sind auch Teil dieses Beitrags.
2. Bundeslandprogramme zur Bauförderung
2.1.1 Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
2.1.2 Förderung Erwerb Genossenschaftsanteile
2.1.3 Förderung der Schaffung von Sozialwohnraum
(weitere Bundesländer folgen in Kürze)
1. Bauförderung – Bundesebene
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung für diese Form der Bauförderung kann beantragt werden von jeder natürliche Person:
- die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
- die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
- in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen
Wie hoch ist die maximale Förderung und Förderquote?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.
Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie ununterbrochen 10 Jahre Eigentümer (mindestens Miteigentümer) der geförderten Wohnimmobilie sind und diese als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz selbst für Wohnzwecke nutzen.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
Ist bereits selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Verfügbarkeit
Es können aktuell Anträge auf Baukindergeld gestellt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind ca. ein Drittel der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zum Baukindergeld als Bauförderung aufgebraucht.
Weitere Hinweise
Nicht gefördert werden:
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung
- der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
- der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
- der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand
Das Baukindergeld hat das förderpolitische Ziel, die im europäischen Vergleich sehr niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland zu erhöhen.
Beantragung
Die Beantragung des Baukindergelds erfolgt innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind. Eine Antragstellung vor Einzug in das Wohneigentum ist nicht zulässig. Entsprechende Anträge werden abgelehnt.
Energieeffizient Bauen & Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen, die energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für Wohngebäude durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist die maximale Förderung und Förderquote?
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 EUR pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten, wahlweise mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, bei
- Neubau oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder
- der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Verfügbarkeit
Es können aktuell Anträge für diese Bauförderung gestellt werden.
Weitere Hinweise
Es muss sich um eine förderfähige Sanierungsmaßnahme handeln, die entweder in den Programmen
- Energieeffizient Bauen
- Energieeffizient Sanieren – Kredit
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
- oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert wird
Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt.
Beantragung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die KfW zu stellen.
Energieeffizient Bauen & Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Angehörige der Freien Berufe
- alle Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren)
- kleine und mittlere Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren)
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- alle gemeinnützigen Organisationsformen (z.B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließlich Kirchen
- kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände
Wie hoch ist die maximale Förderung und Förderquote?
- einem Festbetrag in Höhe von 5.700 EUR und
- einem leistungsabhängigen Betrag in Höhe von 450 EUR je angefangener 100 W
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Verfügbarkeit
Es können aktuell Anträge gestellt werden.
Weitere Hinweise
Es muss sich um den Einbau von Brennstoffzellensystemen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) handeln.
Beim Einbau der Brennstoffzelle ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.
Beantragung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die KfW zu stellen.
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten) sowie Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
Wie hoch ist die maximale Förderung und Förderquote?
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Einzelmaßnahmen: 10% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit
- Heizungs- und/oder Lüftungspaket im „Anreizprogramm Energieeffizienz”: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 17,5% der förderfähigen Kosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 20% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 25% der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 30% der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus Denkmal: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit
Welche Themen werden gefördert?
Die KfW Bankengruppe unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO 2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Gefördert werden
- Einzelmaßnahmen
- Maßnahmenpakete
- der Kauf eines energetisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Verfügbarkeit
Es können aktuell Anträge gestellt werden.
Weitere Hinweise
Der Zuschuss muss mindestens 300 EUR pro Antrag betragen.
Beantragung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über die KfW zu stellen.
Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung
Wer kann eine Förderung beantragen?
Diese Form der Bauförderung kann durch den folgenden Personenkreis in Anspruch genommen werden:
- Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von: Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Natürliche Personen als Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.
Wie hoch ist die maximale Förderung und Förderquote?
Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10% der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5% pro Antrag. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert werden barrierereduzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
Verfügbarkeit
Es können aktuell Anträge gestellt werden.
Weitere Hinweise
Förderfähige Maßnahmen:
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Raumaufteilung und Schwellenabbau
- Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus”.
- Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen. Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik
Der Einbau neuer Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) gefördert.
Beantragung
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen.
Altersgerecht Umbauen – Einbruchschutz
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für diese Form der Bauförderung sind natürliche Personen als:
- Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften und
- Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern
Wie hoch ist die maximale Förderung und Förderquote?
Die Höhe der Förderung beträgt für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz für Investitionskosten bis 1.000 EUR 20%, darüber hinaus 10% der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von mindestens 500 EUR und maximal 15.000 EUR.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind
Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Verfügbarkeit
Es können aktuell Anträge gestellt werden.
Weitere Hinweise
Es muss sich um Maßnahmen an Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen handeln.
Ein neuer Antrag für das gleiche Gebäude kann frühestens zwölf Monate nach dem Datum der letzten Zusage gestellt werden.
Beantragung
Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen.
2.1. Baden-Württemberg
Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
Wer kann eine Förderung beantragen?
Vorrangig werden 3 Zielgruppen durch diese Förderung begünstigt:
1) einkommensschwächere Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind
2) Privathaushalte mit mindestens einem schwerbehinderten Menschen
3) Paare ohne Kinder, bei denen beide Personen unter 45 Jahren alt sind
Förderart?
Die Förderung wird in der Regel als Darlehen mit Zinsvergünstigung gewährt und in bestimmten Fällen auch mit einem Tilgungszuschuss versehen.
Welche Themen werden gefördert?
- Bau (auch Ersatzneubau) oder Erwerb einer neuen Wohnimmobilie zur Selbstnutzung
- Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie zur Selbstnutzung
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Immobilien zur Schaffung neuen, zusätzlichen Wohnraums
Weitere Hinweise
Die Immobilie bzw. die Wohneinheit muss sich in Baden-Württemberg befinden, der Antragsteller muss diese selbst nutzen.
Beantragung
Wichtig auch hier ist eine Beantragung vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Abschluss von Verträgen.
Förderung Erwerb Genossenschaftsanteile
Antragsberechtigte
Die Förderung kann von natürlichen Personen beantragt werden, deren Einkommen in der Regel 48.000 EUR bis 57.000 EUR jährlich nicht übersteigt.
Insofern in einem privaten Haushalt mehrere Personen wohnen und diese Genossenschaftsanteile erwerben, werden die Einkommensgrenzen entsprechend angehoben.
Fördert, Förderhöhe und Förderquote
Die Förderung kann als Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen erfolgen. Nicht mehr als 50.000 EUR dürfen pro Wohneinheit als subventioniertes Darlehen vergeben werden.
Ein Zuschuss ist auch möglich. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt nach einer komplizierten Formel.
Diese wird zeitnah hier veröffentlicht.
Förderthemen
Es werden private Haushalte gefördert, die Genossenschaftsanteile für den selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.
Weitere Hinweise
Die Genossenschaftsanteile müssen für selbst genutzten Wohnraum erworben werden.
Eine Zuwendung ist nur für diejenigen möglich, die nicht über angemessenes Wohneigentum verfügen.
Zudem muss der Erwerb der Genossenschaftsanteile den Anforderungen des KfW-Wohneigentumprogramms gerecht werden.
Beantragung
Die Beantragung der Förderung muss vor Erwerb der Genossenschaftsanteile erfolgen. Andernfalls ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Für die Antrag sind die offiziellen Dokumente der L-Bank zu verwenden und an die jeweilige Wohnraumförderstelle zu senden.
Förderung der Schaffung von Sozialwohnraum
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderung kann durch den folgenden Personenkreis beantragt werden:
- Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen
- Erwerber von neuen Mietwohnungen (Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen)
Art der Förderung, Förderhöhe und Förderquote
Der Antragsteller kann zwischen zinsverbilligten Darlehen oder direkten Zuschüssen zum Vorhaben wählen.
Basisförderung:
Beim Bau und Erwerb neuen Mietwohnraums sowie bei Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen erfolgt die Basisförderung in Form von MW 10-, MW 15-, MW 25- oder MW 30-Darlehen.
Bis zu 80 % der Kosten des Projekts können durch ein Förderdarlehen getragen werden.
Pro Quadratmeter können bis zu 3.000 EUR als förderfähige Kosten anerkannt werden.
Zusatzförderung:
Für verschiedene Teilziele wird eine Zusatzförderung gewährt. Darunter fallen z.B. die Standards der KfW zum Energieeffizienzhaus, Barrierefreiheit, innovative Bauvorhaben und Maßnahmen zur Gestaltung der Wohnumgebung und Maßnahmen zur Stabilisierung der Quartiersstrukturen.
Diese Zusatzförderung kann in Form von Tilgungszuschüssen zum Kredit oder direkten Zuschüssen erfolgen.
Nachfrageprämie:
Eine zusätzliche Förderung in Höhe von 2.000 EUR als Zuschuss ist je fertiggestellte Sozialwohnung möglich.
Welche Themen werden gefördert?
Grundsätzlich wird durch dieses Förderprogramm die Schaffung von Sozialmietwohnraum für Privathaushalte gefördert.
Mitfinanziert werden im Rahmen der Basisförderung:
- der Neubau (auch Ersatzneubau) oder Erwerb neuen Mietwohnraums (innerhalb von vier Jahren nach dessen Bezugsfertigkeit); gefördert wird auch Mietwohnraum, der für Zwecke des ambulant betreuten Wohnens erstellt wird
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen, zusätzlichen Mietwohnraums unter wesentlichem Bauaufwand (u.a. Ausbau eines Dachgeschosses, Aufstocken eines Gebäudes, Umwandlung von Räumen, Erneuerung leerstehender Wohnungen)
- die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an freiem bezugsfertigem Mietwohnraum bzw. die Fortführung von Belegungsrechten im Anschluss an bestehende Bindungen
Die Basisförderung kann durch eine Zusatzförderung erhöht werden durch folgende Maßnahmen:
- die energetische Sanierung ab Erreichung eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards
- Herstellung von Barrierefreiheit des Mietwohnraums nach DIN
- innovative Bauvorhaben
- Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung von Quartiersstrukturen
Je neu fertiggestellter und bezugsfertiger, im Rahmen des Programms Wohnungsbau geförderter Mietwohnung erhält die Standortgemeinde eine Nachfrageprämie
Verfügbarkeit
Das Förderprogramm ist verfügbar und Sie können Anträge stellen.
Weitere Hinweise
Die Bestimmungen hinsichtlich der Wohnungsgrößen müssen berücksichtigt werden.
Zudem müssen die Mieter der Sozialwohnraums innerhalb eines bestimmten Zeitraums über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen.
Auf die Energieeffizienz wird durch die Förderstelle Wert gelegt, daher müssen hierzu das Erreichen von besonderen Energiestandards durch einen unabhängigen Dritten nachgewiesen werden.
Beantragung
Die Förderung muss vor Beginn des Baus und vor dem Notartermin bei der verantwortlichen Wohnraumförderungsstelle des jeweiligen Orts gestellt werden.
Für die Anträge sind Formblätter der L-Bank zu verwenden.