Förderungen in Bayern gibt es insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Digitalisierung, Innovation & Energie.
Insbesondere Zuschussprogramme werden vorgestellt.
foerderquelle übernimmt für Sie die administrative Abwicklung inkl. Antrag und Dokumentation für die unten vorgestellten Förderungen in Bayern.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Die Förderquote beträgt zwischen 30 und 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Zuschuss beträgt zwischen 5.000 und 50.000 EUR. Förderfähig sind:
a) die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen sowie
b) Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig digitale Spiele entwickeln und vertreiben und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Für die Prototypentwicklung und Produktion werden zwischen 50 – 80 % gefördert.
Die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch wertvoller Spiele sowie innovativer, interaktiver Medienprojekte wird gefördert.
Für die Konzeptentwicklung werden bis zu 20.000 EUR Zuschuss gewährt.
Maximal 120.000 EUR bzw. 500.000 EUR als Darlehen vergeben.
Das zu erwartende Spiel darf eine Altersfreigabe von höchstens bis “ab 16 Jahren” aufweisen.
a) Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen möchten und über das notwendige technische Fachwissen verfügen
b) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter 10 Mitarbeiter, die seit weniger als 6 Jahren existieren
Bei Konzeptvorhaben beträgt die Förderquote bis zu 35 % und maximal 26.000 EUR, bzw. in Ausnahmefällen bis zu 52.000 EUR.
Bei Entwicklungsvorhaben beträgt die Förderquote bis zu 45 %, bei Softwareunternehmen maximal 150.000 EUR Zuschuss.
Gefördert wird die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderquote beträgt zwischen 25 % und 100 %.
Es müssen Forschungs- und Entwicklungsleistungen für innovative Technologien, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen durchgeführt werden.
Folgende Themenbereiche stehen im Vordergrund:
Das Vorhaben muss mit einem erheblichen wirtschaftlichen und technischen Risiko verbunden sein sowie in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
Das Vorhaben muss ein Verbundvorhaben zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung sein.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Der Sitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens müssen in Bayern.
Zwischen 25 % und 50 % der Kosten werden bezuschusst.
Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 EUR pro Unternehmen und Zielmarkt. Gefördert werden folgende Maßnahmen :
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig.
Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben gewährt.
Der Finanzierungsanteil des Investivkredites beträgt 100% des förderfähigen Vorhabens.
Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 10.000 EUR und maximal 10 Mio. EUR je Vorhaben.
Der Investitionsort muss in Bayern liegen.
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig.
Es werden zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen gewährt.
Gefördert werden Investitionen und vorhabensbezogener Betriebsmittelbedarf bei innovativen Vorhaben, bei innovativen Unternehmen darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 1% des Zusagebetrages.
Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
Die Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden können.
Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es muss mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben bzw. innovative Unternehmen erfüllt sein.
Bei fehlenden Sicherheiten kann für Darlehen bis 5 Mio. EUR eine Haftungsfreistellung sowie alternativ und bei Darlehen über 5 Mio. EUR eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und anderer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Unternehmen je nach Art des Vorhabens und Größe des antragstellenden Unternehmens bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
a) einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle und experimentelle Entwicklung
b) technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung
c) Investitionen in Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demonstrationsvorhaben).
Das Vorhaben muss mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein und sich durch einen über den Stand der Technik hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen.
Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen verfügen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern).
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Unternehmen je nach Art des Vorhabens und Größe des antragstellenden Unternehmens bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Mitfinanziert werden neue, umweltschonende
a) Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente energetische Nutzung fester Biomasse
b) Biomasseheizsysteme, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird.
Es muss sich um eine neue Anlage handeln, die in Bayern errichtet und mindestens acht Jahre zweckentsprechend betrieben wird (Zweckbindung).
Die zu fördernde Anlage muss eine Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt erreichen. Bei Biomasseheizsystemen muss der Anteil der Abwärme bzw. solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf mindestens 10% betragen.
Je nach Art der Anlage sind spezifische Voraussetzungen zur Erreichung der prognostizierten Kohlendioxidvermeidung einzuhalten.
Als Brennstoff dürfen in der Biomasseheizanlage ausschließlich naturbelassene Holzbrennstoffe und naturbelassene halmgutartige Biomasse eingesetzt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. Ersatzinvestitionen, Eigenbauanlagen und Prototypen, Hersteller von Biomasseheizanlagen oder von Anlagenkomponenten sowie Einrichtungen des Freistaates Bayern und des Bundes.
Bayern hat eine vielfältige Förderlandschaft. Nicht jedes Förderprogramm kann im Detail aufgeführt werden. Daher finden Sie hier eine nicht abschließende Auflistung weiterer Fördermöglichkeiten in Bayern:
Bayern hat eine sehr interessante Förderlandschaft für Innovationen und innovative Unternehmen und Gründer.
Vom autonomen Fahren über Medizintechnik zu technologieorientierten Unternehmensgründungen bis zu Verbundforschungen.
Auch in der Digitalisierung war Bayern eines der ersten Bundesländer, das eine separate Förderung neben dem Bundesprogramm go-digital zur Verfügung stellen konnte.
Der Digitalbonus ist mittlerweile sehr bekannt und eines der Standardprogramme in der Digitalisierungsförderung in Bayern.
Idealerweise sollten natürlich sowohl der Digitalbonus als Förderprogramm aus Bayern, als auch die Digitalisierungsförderung über go-digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kombiniert werden.
Als kleiner Hinweis:
Der Digitalbonus ist meist nur am ersten Werktag des Monats verfügbar und dann sind begrenzte Antragskontingente verfügbar.
Das kann dazu führen, dass der Digitalbonus bereits 30 Minuten nach Öffnung des Antragsportals wieder bis zum nächsten Monat schließen muss!
Go-digital hingegen ist bundesweit verfügbar, bisher gab es noch keinen Antragsstop und die Förderung liegt ebenfalls bei sehr guten 16.500 € Zuschuss!
Investitionszuschüsse sind mehrheitlich im Osten, bzw. strukturschwachen Gebieten verfügbar.
Auch in Bayern gibt es in den östlichen Grenzgebieten eine Bezuschussung von Investitionen zur Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten.
Diese Förderung kann bis zu ca. 30 % der Investitionssumme ausmachen.
Durch die langen Bindungszeiten der verwendeten Mittel sollten eher etabliertere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen.
Sollten daher z.B. die Mittel nicht mindestens 5 Jahre im Unternehmen bleiben, oder die neuen Arbeitsplätze mindestens eine Zeit X lang bestehen, muss die Förderung ggf. zurückgezahlt werden!
Es empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Prüfung.