Fördermittel in Berlin sind insbesondere für Gründer aus dem Digitalbereich, für energetische Vorhaben, Investitionen als Investitionszuschüsse und weitere interessante Vorhaben verfügbar.
Für Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen bietet Berlin leider kein eigenes Förderprogramm.
Hier sollte eher auf das Bundesförderprogramm zur Digitalisierung – go-digital – geschaut werden.
Die Berliner Förderlandschaft bietet auch komplexere Förderprogramme zur Innovation, wie z.B. ProFit.
Dieses Förderprogramm ist als Mischprogramm mit Zuschüssen und Darlehen nicht nur für Unternehmen, sondern auch Forschungseinrichtungen interessant!
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Start-Ups mit Firmensitz in Berlin innerhalb von 12 Monaten nach Gründungszeitpunkt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Ausgaben.
Bis zu 50.000 EUR Zuschuss werden vergeben für die Entwicklung und Herstellung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse.
Förderfähig sind folgende Ausgaben:
a) Material- und Investitionskosten u. a. für Maschinen, Werkstoffe oder Büroeinrichtung
b) laufende Betriebsausgaben bspw. für Raummiete, Strom-, Telefon- & Internet, Werbekosten
c) Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto), bei Gründern sowie Geschäftsführern max. 2.000 EUR/Monat pro Person (bis max. 50 % der Gesamtfördersumme)
d) Fremdleistungen wie Beratungskosten, Kosten für IT-Entwicklung oder Patentanmeldungen
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Das Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft am Markt agieren.
Bis zu 100.000 EUR Zuschuss und maximal 400.000 EUR als zinsverbilligtes Darlehen werden vergeben. Gefördert werden Personalausgaben, darunter auch Geschäftsführergehalt, Investitionsausgaben sowie laufende Betriebsausgaben.
Die Geschäftsidee muss einen technologisch innovativen Kern aufweisen. Zusätzlich muss ein erkennbares technologisches Risiko bestehen. Das Projekt sollte sich am Stand der Technik orientieren oder diesen übertreffen.
Die Gründer müssen mindestens 75 % der Unternehmensanteile halten und über einen unternehmerisch erfahrenen Mentor verfügen.
Das Unternehmen sollte weniger als 12 Monate, maximal 24 Monate alt sein.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin nachweisen.
Nicht technologieorientierte Unternehmen sind antragsberechtigt, insofern die Tätigkeit des Innovationsassistenten in wesentlichem Umfang eigene Entwicklungsarbeiten mit Technologiebezug aufweisen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Die Förderung begünstigt die Einstellung neuen Personals. Bis zu zwei Vollzeitstellen können gleichzeitig für 12 Monate gefördert werden. Bis zu 40.000 EUR Bruttojahresgehalt werden je Vollzeitstelle als zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt.
Der Innovationsassistent muss unbefristet beschäftigt werden sowie in einer neu geschaffenen Funktion arbeiten.
Der Studienabschluss darf maximal 24 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen 60 Monate, zurückliegen.
Unternehmen, die zu mehr als 50 % überregional Umsätze erwirtschaften – mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte – werden bevorzugt gefördert.
Es werden zwischen 10 – 30 % als Zuschuss zur Investition gewährt. Eine Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten gibt es in der Regel nicht.
Die Zuschüsse werden zu Personalkosten oder Sachkosten gewährt. Lohnkosten bedeutet in diesem Zusammenhang die Anstellung von Personal. Der Bruttolohn wird dabei für die Förderung berücksichtigt. Sachkosten können zum Beispiel die neue Betriebsstätte, neue Maschinen und Anlagen oder anderweitige Anschaffungen sein.
Mindestens 10.000 EUR Investitionsvolumen müssen Stand Juli 2019 investiert werden, um die Förderung zu beantragen.
Zudem müssen mindestens 5 neue Arbeitsplätze durch die Investitionsmaßnahme geschaffen werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme des produzierenden Gewerbes, und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Ausgenommen von der Förderung sind Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Mit maximal 12.000 EUR als Zuschuss wird die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modeschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung gefördert.
Das Ziel muss die Erschließung ausländischer Märkte sein.
Innerhalb eines Kalenderjahres können maximal drei Teilnahmen an förderfähigen Maßnahmen pro Unternehmen begünstigt werden.
Antragsberechtigt sind Gründer und Unternehmen, deren Gründungszeitpunkt maximal 5 Jahre zurückliegt.
a) Investitionskosten
b) Kosten für Erstausstattung des Warenlagers
c) Übernahmepreise sowie Betriebsmittelbedarf des Unternehmens
Das zinsgünstige Darlehen wird im Hausbankverfahren mit einer bis zu 80%-igen Bürgschaft vergeben.
Dar Darlehensbetrag muss zwischen 5.000 und 500.000 EUR liegen.
Die Laufzeit darf zunächst bis zu 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 3.000 Mitarbeiter des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Die Förderung begünstigt insbesondere Investitionen in Industrie-4.0-Lösungen sowie in die Digitalisierung.
Die förderfähigen Kosten müssen zwischen 2 Mio. EUR und 6 Mio. EUR liegen.
Eine Bürgschaft bis zu 60 % auf den Kreditbetrag kann zusätzlich vergeben werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Unternehmenskooperationen.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand und Unternehmensgröße maximal zwischen 30% und 80% der förderfähigen Kosten.
Es werden Vorhaben unterstützt, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen wie z.B.
a) Gebäudehülle/ -technik, Gebäudeleittechnik
b) Produktionsanlagen/ Produktionsprozesse
c) Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung),
d) Wärmeerzeugung
e) Kalte-/ Klimatechnologie
f) Abwasser- und Abluftwärme
g) Stoffstrom-/ Ressourceneffizenz
h) Kraft-Wärme-Kopplung
Das Vorhaben muss im Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden.
In der Regel muss durch das Vorhaben ein auf die Einsparung von CO 2-Äquivalenten bezogener Effizienzwert von mindestens 60 t CO2 pro Jahr pro 1 Mio. EUR förderfähige Gesamtausgaben der Investition erreicht werden.
Die Amortisationszeit des geförderten Energieeffizienzvorhabens soll mehr als fünf Jahre betragen.
Berlin bietet weitere Möglichkeiten Förderungen zu erhalten.
Auf dieser Seite können nicht alle vorgestellt werden, daher finden Sie hier eine nicht abschließende Auflistung weiterer Förderprogramme.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen bis 250 Mitarbeiter der gewerblichen Wirtschaft.
Die Höhe der Beteiligung in Form von Mezzaninekapital beträgt zwischen 50.000 EUR und 1,25 Mio. EUR. Das Mezzanine-Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Finanziert werden:
– Investitionen
– Innovationen
– Warenlager
– Betriebsmittel/-ausgaben
– Anlaufkosten und Maßnahmen zur Markterschließung können anteilig mitfinanziert werden
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR pro Unternehmen. Eine Bürgschaft von bis zu 70 % – 80 % des Ausfallbetrags wird übernommen.
Die Bürgschaftslaufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten sowie Baufinanzierungen kann die Laufzeit bis zu 23 Jahren betragen.
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite