Fördermittel in Bremen gibt es insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Innovation, Investition & Finanzierung.
Zuschussprogramme werden Ihnen bevorzugt vorgestellt.
foerderquelle übernimmt für Sie die administrative Abwicklung inkl. Antrag und Dokumentation für die unten vorgestellten Fördermittel in Bremen.
Bevorzugt antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
Für die Vergabe von Zuschüssen liegt die Förderquote bei bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Darlehen können bis zu 100 % der Kosten gefördert werden.
Es werden innovative Vorhaben der Forschung und Entwicklung gefördert.
Das Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer, innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Die Förderung kann als Darlehen oder als Zuschuss erfolgen. Die Zuwendung als Zuschuss beläuft sich auf bis zu 200.000 EUR. Die Förderung als Darlehen beläuft sich auf bis zu 500.000 EUR.
Die Durchführung muss in Bremen stattfinden.
Unternehmen, die zu mehr als 50 % überregional Umsätze erwirtschaften – mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte – werden bevorzugt gefördert.
Es werden zwischen 7,5 – 30 % als Zuschuss zur Investition gewährt. Eine Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten gibt es in der Regel nicht.
Die Zuschüsse werden zu Personalkosten oder Sachkosten gewährt. Lohnkosten bedeutet in diesem Zusammenhang die Anstellung von Personal.
Der Bruttolohn wird dabei für die Förderung berücksichtigt. Sachkosten können zum Beispiel die neue Betriebsstätte, neue Maschinen und Anlagen oder anderweitige Anschaffungen sein.
Mindestens 50.000 EUR Investitionsvolumen müssen Stand Juli 2019 investiert werden, um die Förderung zu beantragen.
Antragsberechtigt sind:
Mit dem Bremer Unternehmerkredit gewährt die Bremer Aufbau-Bank Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen dienen.
Dabei nutzt sie die Mittel des KfW-Unternehmerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.
Mitfinanziert werden z.B:
a) Grundstücke und Gebäude
b) Baumaßnahmen
c) Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
d) Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
e) die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
Darüber hinaus werden auch Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes im Rahmen der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten finanziert.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte.
Antragsberechtigt sind:
Die Bremer Aufbau-Bank gewährt Darlehen, die der langfristigen Finanzierung von Investitionen in die Gründung und Festigung von Unternehmen im Land Bremen dienen. Dabei nutzt sie die Mittel des ERP-Gründerkredits und vergünstigt diese zusätzlich.
Mitfinanziert werden z.B:
a) Grundstücke und Gebäude
b) Baumaßnahmen
c) Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
d) Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
e) die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
Darüber hinaus werden auch Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes im Rahmen der Ausweitung der Unternehmensaktivitäten finanziert.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowie Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, die mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.
Werden Maßnahmen in einem Gebäude durchgeführt, sind darüber hinaus alle Grund-/Gebäudeeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten antragsberechtigt.
Die Höhe der Förderung beträgt:
Die Förderquote kann sich unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 15 % erhöhen.
Die Freie Hansestadt Bremen fördert Maßnahmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung sowie die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Industrie und Gewerbe.
Förderfähig sind Maßnahmen in folgenden Bereichen:
a) Investitionen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung sowie zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung regenerativen Energiequellen
b) Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich Begleitung ihrer Durchführung
Die Durchführung muss in Bremen stattfinden.
Vorhaben dürfen nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
Es ist eine Zweckbindungsfrist von zehn Jahren einzuhalten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Antragstellers sowie Art und Umfang der zu fördernden Maßnahme.
Das Land Bremen fördert Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen.
Unterstützt werden insbesondere der sparsame Einsatz von Materialien und Energie, die Vermeidung von Emissionen, Abfall und Abwasser, die Wiederverwertung eingesetzter Materialien und die Schaffung von Voraussetzungen für den Einsatz produktionsintegrierter Umweltschutztechniken.
Gefördert werden:
a) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Form von Pilot- und Verbundprojekten
b) Prozess- und Organisationsinnovationen
c) Durchführbarkeitsstudien
d) Innovationscluster
e) Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
Die Antragstellung erfolgt je nach Vorhaben in einem ein- oder zweistufigen Verfahren.
Bremen bietet vielfältige Möglichkeiten zur Förderung.
Eine nicht abschließende Auflistung weiterer Förderungen in Bremen finden Sie hier:
Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 250 Mitarbeiter der gewerblichen Wirtschaft.
Die Höhe der Beteiligung in Form von Mezzaninekapital beträgt zwischen 400.000 EUR. Das Mezzanine-Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Finanziert werden:
– Investitionen
– Warenlager
– Betriebsmittel/-ausgaben
– Sicherung der Nachfolge
– Entwicklung innovativer Produkte
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz im Land Bremen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 1,25 Mio. EUR pro Unternehmen. Eine Bürgschaft von bis zu 80 % des Ausfallbetrags wird übernommen.
Die Bürgschaftslaufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten sowie Baufinanzierungen kann die Laufzeit bis zu 23 Jahren betragen.
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite
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