Fördermittel in Hamburg gibt es insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Digitalisierung, Innovation & Finanzierung.
Zuschussprogramme werden Ihnen bevorzugt vorgestellt.
foerderquelle übernimmt für Sie die administrative Abwicklung inkl. Antrag und Dokumentation für die unten vorgestellten Fördermittel in Hamburg.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme, sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderquote beträgt in der Regel zwischen 35 % und 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Mit bis zu 200.000 EUR Zuschuss werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Gesundheitswirtschaft gefördert.
Gefördert werden Projekte, die in Hamburg durchgeführt werden und die eine Verbesserung der gesundheitlichen Prävention oder Versorgung von Patienten zum Ziel haben.
Antragsberechtigt sind einzelne Unternehmen oder Verbünde aus mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %. Unternehmen werden bei Verbundvorhaben mit maximal 70 % und Forschungseinrichtungen mit 100 % bezuschusst.
Die Entwicklung marktfähiger Produkt- oder Prozessinnovationen wird gefördert.
Für Einzelvorhaben werden bis zu 500.000 EUR, in Ausnahmefällen bis zu 1 Mio. EUR zuwendungsfähige Kosten.
Für Verbundvorhaben werden bis zu 1 Mio. EUR, in Ausnahmefällen bis zu 2 Mio. EUR zuwendungsfähige Kosten anerkannt.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bis zu 250 Mitarbeiter mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg.
Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für
a) Markteinführung und Wachstum mit bereits entwickelten innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen
b) die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
c) die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Organisationsmethoden
d) das Wachstum innovativer Start-ups.
Der Antragsteller muss mindestens einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen können.
Das Unternehmen muss innovativ sein und das geförderte Vorhaben muss mindestens einem der definierten Förderkriterien des Europäischen Investitionsfonds (EIF) entsprechen.
Sanierungsdarlehen, Finanzleasing, Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sowie sogenannte In-Sich-Geschäfte werden nicht gefördert.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen.
Der Antragsteller darf nicht länger als fünf Jahre am Markt aktiv sein.
Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für
a) Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen
b) Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals
c) immaterielle Vermögenswerte
d) Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst-/Eigennutzung)
e) Betriebsmittel inklusive Warenlager
Es ist ein Eigenmittelanteil von 7,5% (Darlehensbeträge bis 150.000 EUR) bzw. 15% (Darlehensbeträge über 150.000 EUR) einzubringen.
Bei Investitionen muss der Investitionsort und bei Betriebsmitteln der Sitz des Unternehmens grundsätzlich Hamburg sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anlagentechnik und der prognostizierten CO 2-Emissionsvermeidung und kann max. 15 Mio. EUR (bei Wärmenetzen max. 20 Mio. EUR) je Unternehmen und Projekt betragen.
a) Installation oder Umbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) oder Wärmepumpen, wenn die Anlagen alleine oder im Verbund strommarktorientiert betrieben werden
b) Installation von KWK-Anlagen oder Anlagen zur Nutzung von Abwärme, bei denen die überschüssige Wärme in Wärmenetze eingespeist wird,
c) Installation von Mess-, Regelungs- sowie Leittechnik zur strommarktorientierten Steuerung vorhandener Produktions- oder Gebäudetechnikanlagen
d) Installation von Power-to-Heat, Wärmepumpen oder anderen elektrischen Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von Wärme aus fluktuierendem Strom aus erneuerbaren Quellen
e) Installation von Stromspeichern
Das Projekt muss die Energieeigenerzeugung oder die Abwärmenutzung des Unternehmens mit einbeziehen.
Das Projekt muss zu einer Vermeidung von CO 2-Emissionen führen und einen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Ziele leisten:
Die geförderten Anlagen müssen insgesamt auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht werden.
Die eingesetzte Technik muss praxiserprobt und marktgängig sein.
Die erzielbaren Energieeinsparungen müssen rechnerisch nachweisbar sein und im Förderantrag dargestellt werden.
Die Amortisationszeit muss mehr als drei Jahre betragen.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung sowie Contracting-Unternehmen in Hamburg.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Der maximale Förderbetrag je Vorhaben beträgt 500.000 EUR.
Die Förderung ist modular aufgebaut und erfolgt in folgenden Fördermodulen:
a) Solarthermie und Heizungsmodernisierung: Gefördert werden die Installation von Solarthermieanlagen und deren Monitoring sowie der Austausch von Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage
b) Bioenergie-Anlagen: Gefördert werden vollautomatisch arbeitende heizungstechnische Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW zur energetischen Nutzung von Biomasse
c) Wärmepumpen-Anlagen: Gefördert werden Wärmepumpen ab einer Nennwärmeleistung von 40 kW
d) Wärmeverteilnetze: Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme dienen
e) Wärmespeicher: Gefördert wird der Neubau von Wärmespeichern
Ziel ist es, den Verbrauch von nicht erneuerbarer Energie zu reduzieren sowie CO2-Emissionen zu verringern.
Die zu fördernde Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die technischen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.
Für bezuschusste Solarthermie- und Heizungsanlagen muss ein Wartungsvertrag mit mindestens einjähriger Laufzeit vorliegen.
Die Maßnahmen dürfen erst nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde begonnen werden.
Hamburg bietet vielfältige Möglichkeiten zur Förderung. Auch die Bundesförderprogramme können in Anspruch genommen werden.
Hier findet sich eine nicht abschließende Auflistung weiterer Fördermöglichkeiten in Hamburg:
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Hamburg.
Ausgenommen sind nur Human- und Zahnmediziner.
Die Höhe der Beteiligung in Form von Mezzaninekapital beträgt in der Regel zwischen 50.000 EUR und 500.000 EUR.
Das Mezzanine-Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Finanziert werden:
– Investitionen
– Unternehmensnachfolgen
– Betriebsmittel/-ausgaben
– Innovationsprojekte
– Existenzgründungen
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe in Hamburg.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 1,25 Mio. EUR pro Unternehmen. Eine Bürgschaft von bis zu 80 % des Ausfallbetrags wird übernommen.
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahren, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahren.
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.