Fördermittel in MV (Mecklenburg-Vorpommern) gibt es insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Digitalisierung, Innovation, Investition & Finanzierung.
Zuschussprogramme werden Ihnen bevorzugt vorgestellt.
foerderquelle übernimmt für Sie die administrative Abwicklung inkl. Antrag und Dokumentation für die unten vorgestellten Fördermittel in MV.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern nachweisen.
Die Förderquote beträgt zwischen 35 und 50 %.
Die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse wird durch das Förderprogramm begünstigt.
Gefördert werden Vorhaben mit dem Schwerpunkt
a) digitale Geschäftsmodelle oder Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
b) IT-Sicherheit und Datenschutz
In der Regel werden Ausgaben zwischen 8.000 und 20.000 EUR bezuschusst.
In Ausnahmefällen werden auch bis zu 100.000 als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.
Diese Ausnahmefällen müssen anhand eines Konzeptes nachweisen, dass die Investitionen für das digitale Geschäftsmodell und den digitalen Geschäftsprozess des Unternehmens innovativ sind.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 250 Mitarbeiter, sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Maximal 1,5 Mio. EUR bei einzelbetrieblichen Vorhaben und 2 Mio. EUR bei Verbundvorhaben sind zuwendungsfähig. Gefördert werden:
a) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliche und Verbundvorhaben)
b) Durchführbarkeitsstudien
c) Anmeldung von Schutzrechten
d) Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
e) Prozessinnovationen
f) Investitionen infolge von Prozessinnovationen
Diese können von Unternehmen allein oder mit Partnern, z.B. Hochschulen, durchgeführt werden.
Anträge, deren Zuwendungssumme 15.000 Euro als Zuschuss voraussichtlich nicht überschreitet, werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zu mehr als 50 % überregional Umsätze erwirtschaften – mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte – werden bevorzugt gefördert.
Es werden zwischen 10 – 40 % als Zuschuss zur Investition gewährt. Eine Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten gibt es in der Regel nicht.
Die Zuschüsse werden zu Personalkosten oder Sachkosten gewährt. Lohnkosten bedeutet in diesem Zusammenhang die Anstellung von Personal.
Der Bruttolohn wird dabei für die Förderung berücksichtigt. Sachkosten können zum Beispiel die neue Betriebsstätte, neue Maschinen und Anlagen oder anderweitige Anschaffungen sein.
Mindestens 50.000 EUR Investitionsvolumen müssen Stand Juli 2019 investiert werden, um die Förderung zu beantragen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
a) Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, die zum Investitionsvorhaben zählen, einschließlich Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter
b) erstes Warenlager, Sortimentserweiterung sowie Erweiterung oder Umstellung des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes
c) Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteiles oder einer unternehmerischen Beteiligung
d) Auftragsvorfinanzierung, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel
Die Darlehenshöhe beträgt zwischen mindestens 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR.
Existenzgründer müssen branchenspezifisch und kaufmännisch-unternehmerisch geeignet und qualifiziert sein, ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen sowie ihren Hauptwohnsitz bereits bei Antragstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Gründung hat als Vollerwerb zu erfolgen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, in deren Betriebsstätte überwiegend Produkte hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die überregional abgesetzt werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) erfüllen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5 Mio. EUR je Vorhaben.
Maßnahmen der Energieeffizienz und im Bereich der erneuerbaren Energien, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, können mit weiteren 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Antragsberechtigt sind:
Angehörige der Freien Berufe werden nicht gefördert.
Die Förderquote beträgt zwischen 35 und 50 %.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur direkten oder indirekten Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Mitfinanziert werden:
a) investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
b) investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
c) Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
d) investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität
e) innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
f) Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen, Energiemanagementuntersuchungen
g) Planungsleistungen investiver Maßnahmen
Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern kann die Vorlage einer energetischen Analyse und Bewertung verlangen.
Maßnahmen, deren Amortisationszeiten unter fünf Jahren liegen, werden nicht gefördert. Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.
Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten.
Daher werden hier weitere Landes-, Bundes-, bzw. EU-Förderprogramme benannt, die in Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch genommen werden können.
Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe.
Die Höhe der Beteiligung in Form von Mezzaninekapital beträgt zwischen 50.000 EUR und 1 Mio. EUR. Das Mezzanine-Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Finanziert werden:
– Investitionen
– Finanzierung von Warenbeständen
– Betriebsmittel/-ausgaben
– Erwerb von Grund und Boden
Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR pro Unternehmen. Eine Bürgschaft von bis zu 80 % des Ausfallbetrags wird übernommen..
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite.
Umschuldungs- und Sanierungskredite werden nicht verbürgt.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahren.
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.