Eine Förderung in Rheinland-Pfalz gibt es insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Innovation, Investition & Finanzierung.
Zuschussprogramme werden Ihnen bevorzugt vorgestellt.
foerderquelle übernimmt für Sie die administrative Abwicklung inkl. Antrag und Dokumentation für Ihre Förderung in Rheinland-Pfalz.
Gefördert werden vorrangig Unternehmen bis 250 Mitarbeiter mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung für größere Unternehmen ist auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Maximal 500.000 EUR werden als Zuschuss vergeben für die Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Zudem muss der Stand der Technik fortgeschrieben werden und für den Antragsteller ein erhebliches Realisierungsrisiko beinhalten.
Es muss ein anspruchsvolles Innovationsniveau erkennbar sein. Das Vorhaben muss zudem in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme des verarbeitenden und produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen gewerblichen Dienstleistungssektors.
Bei einem Bruttoeinkommen über 2.600 EUR monatlich des Innovationsassistenten beträgt die Förderung 1.250 EUR monatlich für 24 Monate.
Das Bruttojahresgehalt des Innovationsassistenten wird gefördert.
Der Innovationsassistent muss über eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung verfügen, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Die von dem Innovationsassistenten ausgeübte Fachrichtung darf noch nicht im antragstellenden Unternehmen vertreten sein.
Bei Unternehmen, deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können zwei Innovationsassistenten gleichzeitig beschäftigt werden.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zu mehr als 50 % überregional Umsätze erwirtschaften – mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte – werden bevorzugt gefördert.
Es werden zwischen 10 – 30 % als Zuschuss zur Investition gewährt. Eine Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten gibt es in der Regel nicht.
Die Förderquote richtet sich u.a. nach der Größe des Unternehmens, des Investitionsortes, die Hinzurechnung weiterer Bonusprozentpunkte & mehr.
Die Zuschüsse werden zu Personalkosten oder Sachkosten gewährt. Lohnkosten bedeutet in diesem Zusammenhang die Anstellung von Personal. Der Bruttolohn wird dabei für die Förderung berücksichtigt.
Sachkosten können zum Beispiel die neue Betriebsstätte, neue Maschinen und Anlagen oder anderweitige Anschaffungen sein.
Investitionsvorhaben, die unter die Förderbedingungen erfüllen, sind in der Regel:
a) die Errichtung neuer oder Erweiterung der bestehenden Betriebsstätte
b) der erstmalige Erwerb bzw. die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte in der Gründungsphase
c) die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
d) die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
e) die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Mindestens 50.000 EUR Investitionsvolumen müssen Stand Juli 2019 investiert werden, um die Förderung zu beantragen.
Der Investitionsort muss in Rheinland-Pfalz liegen. Das Investitionsvorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte bleiben.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
Unternehmen müssen mehr als 50 % des Umsatzes überregional – mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte – erwirtschaften.
Für kleine Unternehmen werden bis zu 20% und mittlere Unternehmen bis zu 10% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Die Zuschüsse werden zu Personalkosten oder Sachkosten gewährt. Lohnkosten bedeutet in diesem Zusammenhang die Anstellung von Personal. Der Bruttolohn wird dabei für die Förderung berücksichtigt. Sachkosten können zum Beispiel die neue Betriebsstätte, neue Maschinen und Anlagen oder anderweitige Anschaffungen sein.
Investitionsvorhaben, die unter die Förderbedingungen erfüllen, sind in der Regel:
a) Errichtung einer neuen Betriebsstätte
b) Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Ausbau von Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion durch vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Verlagerungen von Betriebsstätten innerhalb der Landesgrenzen)
Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn die Zahl der bei Antragstellung in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 15% erhöht wird.
Es ist mindestens ein Dauerarbeitsplatz zu schaffen.
Kleine Unternehmen müssen mindestens 100.000 EUR und mittlere Unternehmen mindestens 200.000 EUR investieren, um die Förderung zu beantragen.
Dieses Förderprogramm ist sehr ähnlich zum GRW-Investitionszuschussprogramm und als Ergänzung zu diesem zu betrachten.
Gefördert werden Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Pro Unternehmen werden maximal 6.000 EUR Zuschuss (maximal 15 Tagewerke à 400 EUR Zuschuss) vergeben für die Beratung zu folgenden Themen:
Das Beratungsunternehmen muss autorisiert sein, um eine geförderte Beratung durchzuführen.
a) bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen
b) bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.
Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Für die Gründungsberatung werden maximal 3.600 EUR Zuschuss vergeben für die folgenden Beratungen:
Das Beratungsunternehmen muss autorisiert sein, um eine geförderte Beratung durchzuführen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Zudem sind antragsberechtigt: Natürliche Personen sowie Unternehmen und Freiberufler unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten.
Mit bis zu 2 Mio. EUR werden finanziert:
a) Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
b) gewerbliche Baukosten
c) Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
d) Betriebs- und Geschäftsausstattung
e) Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
f) zusätzlicher Betriebsmittelbedarf
Die Darlehenshöchstgrenze für Investitionskredite liegt bei 2 Mio. EUR, für Betriebsmittelfinanzierungen bei 500.000 EUR.
Kreditnehmer sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, deren Jahresumsatz den Betrag von 500 Mio. EUR grundsätzlich nicht übersteigt.
Bis zu 50% der förderfähigen Kosten werden finanziert durch die Förderbank. Weitere Banken können entsprechend den verbleibenden Finanzierungsanteil übernehmen.
Zu den förderfähigen Themen gehören:
a) Investitionen
b) Betriebsmittel
c) Avalrahmen
d) Erwerb von Anteilen an Unternehmen (Zielunternehmen) unter anderem im Rahmen von Unternehmensnachfolgen, MBO, MBI oder Gesellschafterbereinigungen sowie Neustrukturierungen der Bilanzpassivseite
Die Laufzeit des Konsortialkredites beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre, bei Baumaßnahmen in der Regel bis zu 20 Jahre.
Gefördert werden:
a) kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
b) kleine und mittlere Unternehmen
c) Energiegenossenschaften
Die Höhe der Förderung beträgt bei Investitionen grundsätzlich 20% der förderfähigen Ausgaben von maximal 5 Mio. EUR.
Bei Durchführbarkeitsstudien beläuft sich der Zuschuss auf 60% der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 EUR.
Die Bagatellgrenze liegt bei Investitionen in Wärmeprojekte bei 100.000 EUR und in LED-Straßenbeleuchtung bei 50.000 EUR.
a) Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden, die aus Biomasse, geothermischer und solarer Energie, industrieller Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden. Darüber hinaus werden damit in Verbindung stehende zentrale Wärmeerzeuger (Biomassefeuerungsanlagen, thermische Solaranlagen, effiziente Wärmepumpen) sowie Hausübergabestationen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verwertung von Abwärme und Messtechnik gefördert.
b) Sanierung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Technik. Im Einzelfall können auch LED-Lichtmasten gefördert werden, wenn diese als Träger von digitalen Technologien eingesetzt werden sollen (z.B. öffentliches WLAN, Notruffunktion, Sensoren zur Messung von Schadstoffen und Instrumenten zur Verkehrssteuerung)
c) Durchführbarkeitsstudien in Bezug auf Projekte der Förderrichtlinie
Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung der Förderung begonnen werden.
Die Vorhaben müssen in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden.
Der Zuwendungsempfänger muss die geförderte Anlage mindestens zehn Jahre nutzen (Zweckbindungsfrist).
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 25% der förderfähigen Kosten.
Die Mindestkosten müssen bei 20.000 EUR liegen.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Investitionsvorhaben von Unternehmen zur Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz.
Gefördert werden folgende Themen:
a) Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung
b) Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes
c) Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie der Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten
d) Schließung von Stoffkreisläufen
e) Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit
f) Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen
Der Antragsteller muss die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen.
Die Vorhaben müssen in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden.
Das Vorhaben ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen.
Die schriftliche Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, muss vor Investitionsbeginn erteilt worden sein.
in Rheinland-Pfalz sind zum Beispiel:
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
Die Höhe der Beteiligung in Form von Mezzaninekapital beträgt in der Regel zwischen 50.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Das Mezzanine-Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
Finanziert werden:
– Investitionen
– Unternehmensnachfolgen
– Betriebsmittel/-ausgaben
– Innovationsprojekte
– Existenzgründungen
– Turn-Around
Antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 1,25 Mio. EUR pro Unternehmen. Eine Bürgschaft von bis zu 80 % des Ausfallbetrags wird übernommen.
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahren, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahren.
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.