Förderprogramme in Sachsen-Anhalt gibt es insbesondere für Vorhaben in den Bereichen Digitalisierung, Innovation, Investition & Finanzierung.
Zuschussprogramme werden Ihnen bevorzugt vorgestellt.
foerderquelle übernimmt für Sie die administrative Abwicklung inkl. Antrag und Dokumentation für die unten vorgestellten Förderprogramme in Sachsen-Anhalt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt nachweisen.
Die Förderquote beträgt 70 %.
Bis zu 70.000 EUR Zuschuss werden vergeben für:
Die Förderprogramme in Sachsen-Anhalt zur Digitalisierung sind sehr beliebt, daher empfiehlt sich eine zeitnahe Antragstellung. Es ist möglich bereits nach Antragseinreichung mit dem Vorhaben zu beginnen, insofern ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde. Die Antragszeit bis zur Bewilligung beträgt aktuell ca. 3 Monate.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt nachweisen.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Bis zu 130.000 EUR Zuschuss werden vergeben für:
Die Entwicklung und der Einsatz innovativer audiovisueller Medienproduktionen mittels digitaler Prozesse werden gefördert. Insbesondere Vorhaben mit interaktiven Inhalten, wie z. B. Spiele, Apps, crossmediale Projekte, Internetseiten, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität werden bevorzugt gefördert.
Medienproduktionen mit wissenschaftlichem Inhalt, die insbesondere in Forschung und Lehre, in der Wissenschaft oder in Schulen Verwendung finden, sind zuwendungsfähig.
Das Programm ist sehr beliebt, daher empfiehlt sich eine zeitnahe Antragstellung. Es ist möglich bereits nach Antragseinreichung mit dem Vorhaben zu beginnen, insofern ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde. Die Antragszeit bis zur Bewilliung beträgt aktuell ca. 3 Monate.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt nachweisen.
Die Förderquote liegt bei 50 % der Personalausgaben je Vollzeitstelle bis zu 30.000 EUR pro Jahr.
Gefördert werden bis zu zwei Innovationsassistenten für die Dauer von jeweils bis zu 24 Monaten.
Gefördert wird vor allem die Beschäftigung von Hochschulabsolventen in folgenden Bereichen:
a) Forschung und Entwicklung
b) Innovations-, Produktions-, Qualitäts-, Umweltmanagement
c) Produktentwicklung inkl. Produktionsvorbereitung und Design
d) betriebswirtschaftliches Management
e) modernes Personalmanagement
f) Marketing: Produkt- oder Markteinführung.
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt nachweisen.
Gefördert werden Projekte mit 25 % bis 100 %.
Bis zu 500.000 EUR werden vergeben in den Bereichen:
a) Systemintegration erneuerbarer Energien
b) Senkung von THG-Emissionen, insb. CO2-bedingte
c) toffliche und energetische Biomassenutzung
d) Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien
e) Initiativen: Verbesserung Energieeffizienz und Klimaschutzes
f) Senkung der Belastung urbaner Bereiche mit Luftschadstoffen
g) Minderung des Umgebungslärms, insb. des Straßenverkehrslärms
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Das Unternehmen muss den Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt nachweisen.
Weiterbildungsmaßnahmen werden mit bis zu 80 % gefördert.
Bis zu 100.000 EUR Zuschuss werden vergeben an Arbeitnehmer und Selbständige bzw. Unternehmer für:
Weiterbildungen mit Bezug zum digitalen Wandel oder die dem Erhalt betrieblich relevanter Kompetenzen dienen.
Unternehmen, die zu mehr als 50 % überregional Umsätze erwirtschaften – mindestens 50 km außerhalb der Betriebsstätte – werden bevorzugt gefördert.
Es werden zwischen 10 – 40 % als Zuschuss zur Investition gewährt. Eine Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten gibt es in der Regel nicht.
Die Zuschüsse werden zu Personalkosten oder Sachkosten gewährt. Lohnkosten bedeutet in diesem Zusammenhang die Anstellung von Personal. Der Bruttolohn wird dabei für die Förderung berücksichtigt. Sachkosten können zum Beispiel die neue Betriebsstätte, neue Maschinen und Anlagen oder anderweitige Anschaffungen sein.
Mindestens 30.000 EUR Investitionsvolumen müssen Stand Juli 2019 investiert werden, um die Förderung zu beantragen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe bis zu 250 Mitarbeiter mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Die Unternehmensgründung darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Finanziert werden:
a) Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
b) Auftragsvorfinanzierung
c) Betriebsmittel/-ausgaben.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt in der Regel 10.000 EUR, die maximale Darlehenssumme 500.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Das Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Die Darlehen können bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Antragsberechtigt sind in der Regel bestehende gewerbliche oder kommunale Unternehmen mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Der Gruppenumsatz des Unternehmens darf maximal 500 Mio. EUR betragen.
Finanziert werden:
a) Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/Auftragssicherung
b) anderweitige Betriebsausgaben
c) Investitionen in das Anlagevermögen
d) Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist
e) Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen
f) Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung
Die Mindestdarlehenssumme beträgt in der Regel 1 Mio. EUR, die maximale Darlehenssumme 10 Mio. EUR
Mindestens eine weitere Geschäftsbank muss an der Finanzierung beteiligt sein.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Großunternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Mitantragstellende können sein:
Die Höhe der Förderung beträgt abhängig von Antragsteller und Vorhaben zwischen 25% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 500.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von drei Jahren.
Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung in den Bereichen:
a) Systemintegration erneuerbarer Energien
b) signifikante Senkung von THG-Emissionen, insbesondere energiebedingter CO 2-Emissionen
c) stoffliche und energetische Biomassenutzung
d) Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien
e) konzeptionelle und beratende Initiativen für die Verbesserung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes
f) Senkung der Belastung urbaner Bereiche mit Luftschadstoffen
g) Minderung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms in Ballungsräumen
Ziel ist die Schonung der natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen sowie Emissionsminderung von Klimaschadgasen.
Das Vorhaben muss überwiegend in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt und Energiedienstleister, die förderfähige Maßnahmen im Rahmen von Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße, beträgt jedoch max. 500.000 EUR je Unternehmen.
Mitfinanziert werden beispielsweise
a) Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten
b) Wärmerückgewinnung
c) energetische Optimierung von Teilen der Prozesskette
d) energetische Optimierung von Druckluft- und Pumpsystemen
e) energetische Optimierung von Heiz-, Kühl- und Vakuumsystemen
f) energetische Optimierung von Systemen für Trocknung, Trennung und Konzentration
g) Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, auch unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
h) Heat-To-Power
i) Strom- und Wärmespeicher
j) Mess- und Regeltechnik.
Ziel ist die Schonung der natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen sowie Emissionsminderung von Klimaschadgasen.
Die geförderten Maßnahmen müssen in einer Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt realisiert werden.
Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 50.000 EUR betragen.
Für die geförderten Anlagen ist eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von mindestens drei Jahren nach Abschlusszahlung zu beachten.
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Ausgaben, maximal jedoch 6.000 EUR.
Die Abrechnung erfolgt in Tagewerken, ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Pro Tagewerk werden max. 1.600 EUR gefördert.
Es werden Beratungen in folgenden Bereichen gefördert:
– Organisationsoptimierung
– Personalmanagement
– Optimierung von Geschäftsprozessen
– Stärkung des Innovationspotenzials
– Unternehmensübergabe,
– Anpassung an neue Märkte und deren Finanzierung
– Digitalisierung und digitalen Transformation
– Hilfe zur Erschließung neuer Märkte (In- und Ausland)
– Energie- und Umwelteffizienz.
Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 250 Mitarbeiter aus den Bereichen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks und der überwiegend produktiven Dienstleistungen.
Die Höhe der Förderung beträgt:
– für die Teilnahme an Inlandsmessen pauschal 4.000 EUR,
– bei Auslandsmessen bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 16.000 EUR, für Existenzgründer bis zu fünf Jahre nach Gründung oder Nachfolge maximal 24.000 EUR.
Jährlich können bis zu drei Beteiligungen an unterschiedlichen Messen oder Ausstellungen pro Unternehmen gefördert werden.
Es muss sich um die Teilnahme an einer Auslandsmesse, die vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) gelistet ist, oder an einer Inlandsmesse, die im Handbuch des AUMA (MesseGuide) als international und national gekennzeichnet ist, handeln.
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe.
Die Höhe der Beteiligung in Form von Mezzaninekapital beträgt zwischen 25.000 EUR und 1,5 Mio. EUR. Das Mezzanine-Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.
Finanziert werden:
– Investitionen
– Ausgaben im Zusammenhang mit Auftragsvorfinanzierung
– Betriebsmittel/-ausgaben
– Ausgaben für die Markterschließung und Markteinführung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung aus einem Entwicklungsprozess bis zur Generierung der für den Kapitaldienst ausreichenden Umsätze.
Das Vorhaben muss in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
Antragsberechtigt Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und Angehörige der Freien Berufe.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 10,5 Mio. EUR pro Unternehmen. Eine Bürgschaft von bis zu 70 % – 80 % des Ausfallbetrags wird übernommen..
Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- sowie Avalkredite
Der Antragsteller muss in Sachsen-Anhalt eine Betriebsstätte unterhalten oder in Sachsen-Anhalt eine förderungsfähige Maßnahme durchführen
Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
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